Neue Verordnungen

Nach Veröffentlichung der neuen Verordnung durch die Bundesregierung und die Klarstellungen von Sport Austria sende ich euch anbei das aktualisierte Sicherheitskonzept des Österreichischen Judoverbandes, welches für alle Vereine verpflichtend und ausnahmslos einzuhalten ist:

  • 2G-Nachweis zum Betreten von Sportstätten notwendig
  • TrainerInnen/BetreuerInnen (Breiten- und Spitzensport) benötigen nur 3G-Nachweis
  • Kinder bis zum 6. vollendeten Lebensjahr benötigen keinen Nachweis
  • Ninja-Pass ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gültig, wenn vollständig ausgefüllt

Kinder die älter sind dürfen wir daher nur noch unter Voraussetzung eines 2G Nachweises am Unterricht teilnehmen.

24. Juni letztes Training

Wir haben uns sehr darüber gefreut, so kurz vor den Semesterferien noch ein paar Wochen mit euch zu trainieren. Es wäre toll, wenn ihr nächste Woche zum Abschlusstraining nochmal alle dabei seid. Danach wünschen wir euch einen schönen Sommer und hoffen darauf, im September ohne weitere Unterbrechungen wieder mit euch durchzustarten zu können.

Neue Verordnung tritt in Kraft

Die neue Verordnung (bitte hier klicken) zwingt uns leider dazu, das Training künftig in kleineren Gruppen abzuhalten. Wir werden eine Einteilung treffen und alle Eltern darüber informieren, wann die Kinder zum Training erscheinen dürfen und wann nicht. Wir führen einen 2-Wochen-Rhythmus ein, damit jede Gruppe maximal aus 6 Kindern besteht.

Training wird fortgesetzt

Solange die Schule ihre Ampel auf gelb geschalten hat, findet unser Training statt.

Einschränkungen die unser Training zur Zeit belasten: Es dürfen maximal 10 Kinder auf der Matte trainieren. Es gibt eine fixe Partnerzuteilung, die nicht geändert werden darf. Wir führen Anwesenheitslisten und desinfizieren die Matten nach jedem Training. Betreten der Garderobe erst nach dem Fiebermessen vor Ort erlaubt.

Harte Zeiten, aber wir wollen uns bewegen und darum werden wir weiter machen! Denn wer rastet -> rostet!