Neue Verordnungen

Nach Veröffentlichung der neuen Verordnung durch die Bundesregierung und die Klarstellungen von Sport Austria sende ich euch anbei das aktualisierte Sicherheitskonzept des Österreichischen Judoverbandes, welches für alle Vereine verpflichtend und ausnahmslos einzuhalten ist:

  • 2G-Nachweis zum Betreten von Sportstätten notwendig
  • TrainerInnen/BetreuerInnen (Breiten- und Spitzensport) benötigen nur 3G-Nachweis
  • Kinder bis zum 6. vollendeten Lebensjahr benötigen keinen Nachweis
  • Ninja-Pass ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gültig, wenn vollständig ausgefüllt

Kinder die älter sind dürfen wir daher nur noch unter Voraussetzung eines 2G Nachweises am Unterricht teilnehmen.